Bank erkennt Vorsorgevollmacht nicht an – Muss sie die Kosten für ein deswegen durchzuführendes Betreuungsverfahren tragen?

Wenn keine begründeten Zweifel an einer Vorsorgevollmacht bestehen, muss sie von der Bank akzeptiert werden. Sie kann sich nicht grundsätzlich darauf berufen, nur bankinterne Kontovollmachten anzuerkennen.
Wenn sich eine Bank weigert, eine ihr vom Vollmachtnehmer vorgelegte Vorsorgevollmacht zu akzeptieren und diese Weigerung unberechtigt ist und deshalb für den Vollmachtgeber ein Betreuungsverfahren eingeleitet werden muss, können der Bank unter Umständen die Kosten des Betreuungsverfahrens auferlegt werden.
06.02.2019

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