Vermögenssorge – Schuldenregulierung

Der Kester-Haeusler-Stiftung wurde von einem ehemals Betreuten die Frage gestellt, ob er seinen Betreuer (Rechtsanwalt) darauf hätte hinweisen müssen, dass für ihn ein Antrag auf Privatinsolvenz hätte gestellt werden können.

Die Antwort ist klar: Selbstverständlich ist es nicht die Aufgabe oder Pflicht des Betreuten, den Betreuer, der für den Aufgabenkreis Vermögenssorge bestellt wurde auf evtl. bestehenden Handlungsbedarf hinsichtlich einer Schuldenregulierung hinzuweisen. Vielmehr ist es die Pflicht des Betreuers, im Rahmen der Erstellung des Vermögensverzeichnisses und anschließend im Rahmen der Führung der Betreuung selbst zu erkennen, ob im Interesse des Betroffenen eine Privatinsolvenz beantragt werden muss, dies mit dem Betroffenen zu besprechen und anschließend diesen Antrag dann auch zu stellen. Dem Betreuten selbst kann hier kein Vorwurf gemacht werden.

 

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