Tatort Betreuung

Sachverständiger – Überraschungseffekt

Die Rechtsprechung zum Thema Sachverständigengutachten werden wir noch zitieren. Den Skandal, den wir in den Betreuungsfällen erleben, wird durch ein Verhalten ausgelöst, was völlig unglaublich ist. Wir haben Fälle erlebt, bei denen der Sachverständige den Betreuten zur Erstellung eines Gutachtens besuchen wollte. Der Betreute weigerte sich mit dem Sachverständigen zu reden. Aufgrund dieses Gesprächs kam es dann zu einem umfangreichen Gutachten.
Wir haben sogar Fälle erlebt, bei denen Sachverständige nach einem Gespräch auf der Straße mit den zu Betreuenden ein Gutachten erstellt haben ohne dass eine Einwilligung dazu vorgelegen hat.
Hier muss eines ganz deutlich gesagt werden: Ein Sachverständiger darf nur tätig werden, wenn der Betreute dies auch genehmigt. Ansonsten macht der Sachverständige sich strafbar, weil ein Gutachten eine ärztliche Tätigkeit ist, die ohne Genehmigung des Patienten gar nicht möglich ist. Natürlich ist auch oftmals entscheidend, ob der Patient überhaupt – aufgrund seiner gesundheitlichen Situation – verstehen kann, dass es sich um einen Sachverständigen handelt, oder die entsprechende Einwilligungsfähigkeit hatte. Aber diese Fälle sind nicht die Fälle, die wir in der Praxis erlebt haben. Wir haben Zuschriften bekommen von Betreuten, die von Sachverständigen durch Klingeln an der Türe überrascht wurden, die abgelehnt haben, dass der Sachverständige sie untersucht und die nach diesem Gespräch Gutachten – natürlich negativ – zum Thema Betreuung erhielten. Soweit Journalisten dieses Buch lesen, die diese Tatsachen anzweifeln, sind wir gerne bereit, die entsprechenden Fälle zu veröffentlichen oder die Namen der entsprechenden Personen zu benennen, da uns so ein Fall erst vor wenigen Tagen wieder zugetragen wurde.

 

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