Rechtsanwalt – Prozesskostenhilfe

Wenn für einen Betreuten ein Rechtsanwalt zum Betreuer bestellt wurde, kann der Betreute die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts zur Erledigung einer Angelegenheit innerhalb der übertragenen Aufgabenkreise im Rahmen der Prozesskostenhilfe dann verlangen, wenn dadurch im Vergleich zur Beiordnung des Betreuers nur geringfügige Zusatzkosten entstehen. (s. Beschluss OVG Lüneburg v. 23.04.2019, AZ: 8 PA 31/19).
12.09.2019

Themen
Alle Themen anzeigen