Pflegeeinrichtungen verweigern Informationen an den Betreuer

Pflegeeinrichtungen sind selbstverständlich verpflichtet, gesetzlichen Betreuern gegenüber Auskünfte über die Lebens- und Gesundheitssituation des Betreuten zu geben. Der Betreuer ist in seiner Funktion als Stellvertreter des Betroffenen für das Wohl und die Beachtung der Wünsche des Betreuten im Rahmen seiner Aufgabenkreise verantwortlich. Daraus ergeben sich seinerseits die ihm obliegenden Betreuerpflichten. Diese beinhalten auch, dass er sich über die Situation des Betreuten auf dem Laufenden hält so dass ggf. Missstände erkannt und verbessert werden können. Schließlich ist er ja auch gegenüber dem Betreuungsgericht verpflichtet, regelmäßig Bericht über die Lebensumstände des Betroffenen zu erstatten. Darauf sollte eine Pflegeeinrichtung, die sich weigert, dem Betreuer entsprechende Informationen zu erteilen, nachdrücklich hingewiesen werden.

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