Dürfen Betreute gegen ihren Willen zwangsweise in ein (offenes) Heim verbracht werden?

Nein. Für eine Genehmigung des Betreuungsgerichts, einen zwar kranken und unter Umständen schlecht versorgten Betreuten, bei dem aber kein Unterbringungsgrund vorliegt, zwangsweise in ein offenes Heim zu bringen, gibt es keine gesetzliche Grundlage. Es müsste sich dafür um eine Unterbringungssache handeln, die einen Unterbringungsgrund voraussetzt, was an erhebliche rechtliche und medizinische Voraussetzungen geknüpft ist (lesen Sie dazu unseren Artikel https://www.betreuungsrecht.de/unterbringung/unterbringung/).
Es ist dabei unerheblich, ob die Verbringung eines Betreuten aufgrund seiner schlechten Wohn- und/oder Versorgungssituation in ein Pflegeheim dessen Wohl entsprechen würde. Der Gesetzgeber hat die Problematik, die aus solchen Situationen entstehen kann, bewusst in Kauf genommen. Der Betreuer darf in solchen Fällen keinen Zwang zur Überwindung körperlichen Widerstands des Betreuten anwenden.

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