Begutachtung des Betroffenen während der richterlichen Anhörung

Auch wenn der medizinische Sachverständige den Betroffenen während der Anhörung durch den Richter begutachtet, ist der Betroffene – nachdem das Gutachten schriftlich vorliegt – erneut durch das Gericht anzuhören. Dazu ist ihm das Gutachten rechtzeitig vor dem neuen Anhörungstermin zu überlassen, so dass er sich damit auseinandersetzen kann, bevor er seine eigene Stellungnahme dazu abgibt.

Wenn ein Verfahrenspfleger für den Betroffenen bestellt wurde, ist die Anhörung des Betroffenen dann fehlerhaft, wenn der Verfahrenspfleger keine Gelegenheit hatte, an der Anhörung teilzunehmen.

s. BGH, Beschluss v. 22.07.2020, AZ: XII ZB 228/20

 

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