Auszahlung an den Betreuten durch die Bank trotz Einwilligungsvorbehalt

Wenn trotz Einwilligungsvorbehalt von einem engagierten Betreuer mit der Bank des Betroffenen vereinbart wird, dass der Betroffene in bestimmten Zeiträumen frei über einen bestimmten Betrag verfügen darf, muss es auch bei der Auszahlung dieses Betrages an den Betroffenen bleiben.

In einem unserer Stiftung zugetragenen Fall hat eine Bank den Fehler gemacht, den Einwilligungsvorbehalt (der vom Betreuer durch Vorlage des Betreuungsbeschlusses und Betreuerausweis nachgewiesen wurde) und das vereinbarte Auszahlungslimit nicht zu beachten. Es wurden mehrfach Beträge an den Betreuten ausbezahlt, die das monatliche Limit weit überstiegen. Der Betreuer bemerkte dies nach ein paar Wochen, stellte die Bank zur Rede und verlangte – zurecht – die Rückbuchung der von ihm nicht genehmigten Beträge, die über das von ihm genehmigte Auszahlungslimit hinausgingen. Die Bank verweigert derzeit die Rückbuchung mit dem (nutzlosen) Argument, sie hätte von dem Einwilligungsvorbehalt nichts gewusst.

 

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