Angehörige – ohne Information?

Um Informationen über den Zustand von gesetzlich betreuten Angehörigen zu erhalten sollte zunächst versucht werden mit dem gesetzlichen Betreuer direkt Kontakt aufzunehmen. Betreuer sind zwar nicht dazu verpflichtet, mit Angehörigen über das Betreuungsverfahren zu sprechen, bzw. Informationen weiterzugeben und verweigern dies auch oft. Des Weiteren unterliegen sie im Aufgabenkreis „Gesundheitssorge“ der Schweigepflicht. Es gibt jedoch Betreuer, die im Interesse der Betreuten mit Angehörigen kommunizieren um ggf. verschiedene Problemlösungen zu besprechen. Hier kommt es auf einen Versuch an. Es sollte auch versucht werden, von der Betreuten eine Schweigepflichtentbindungserklärung zu erhalten.

Des Weiteren kann beim zuständigen Betreuungsgericht Akteneinsicht beantragt werden. Ob diese Akteneinsicht gewährt wird, hängt vom Einzelfall ab. Das Betreuungsgericht entscheidet dies nach eigenem „Ermessen“. Um ihren Anspruch auf Akteneinsicht zu bestärken sollten sich Angehörige durch einen formlosen Antrag beim Betreuungsgericht dem Betreuungsverfahren als „Beteiligte“ hinzuziehen lassen.

 

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