Eine Beteiligung von Angehörigen am Betreuungsverfahren ist nicht nur durch ausdrücklichen Antrag und Beschluss möglich. Sie kann auch konkludent erfolgen. Für eine konkludente Beteiligung ist es jedoch nicht ausreichend, dass Angehörige beispielsweise eigeninitiativ Schreiben an das Betreuungsgericht schicken und/oder sich telefonisch gegenüber dem Betreuungsgericht äußern, das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und überprüft. Ausreichend ist auch nicht, dass Angehörige […..]
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