Berufsbild / Ausbildung der Betreuer:

Hier fehlt es bereits an jeglicher, gesetzlicher Vorgabe für die Vorbildung zum Betreuer. Somit kann jeder Betreuer werden und hat in der Folge im Rahmen seiner Tätigkeit dann auch das Recht in Menschenrechte eines Dritten einzugreifen. Eine standardisierte Ausbildung zum Betreuer durch die Gerichte und/oder Sozialverbände gibt es ebenfalls nicht.

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