Weiterleitung psychiatrischer Gutachten an Dritte

Eine Nachbarin hatte für einen 87jährigen Herrn, mit dem sie im Streit lebt, eine Betreuung angeregt. Im Laufe dieses Betreuungsverfahrens wurde ein psychiatrisches Gutachten erstellt, worauf hin das Betreuungsgericht letztendlich die Einrichtung einer Betreuung für nicht erforderlich ansah und dementsprechend ablehnte.


Skandalös an dieser Geschichte war aber die Tatsache, dass das Gericht während des Betreuungsverfahrens eine Abschrift dieses psychiatrischen Gutachtens an den Rechtsanwalt der Nachbarin, die die Betreuung angeregt hatte, übermittelt hat.
Es kann nur „beklagenswert“ genannt werden, in welchem Zustand sich die Handhabung von Betreuungsverfahren in manchen Gerichtsbezirken offensichtlich befindet, wenn solch empfindliche Informationen auf dem Gerichtsweg Dritten zur Kenntnis gebracht werden – noch dazu, wenn es sich um zerstrittene Nachbarn handelt!

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