Mögliche Folgen einer Betreuungsanregung

Ein weiterer Fall aus unserer täglichen Praxis zeigt, wie einfach es einem Menschen passieren kann, dass durch eine (oft genug auch missbräuchliche) Betreuungsanregung durch einen Dritten Grundrechte tangiert und verletzt werden und darüber hinaus eine „Stigmatisierung“ im Bekannten- und Kollegenkreis verursacht werden kann.
Eine Ehefrau hatte für ihren Mann bei Gericht ein Betreuungsverfahren angeregt. In dem daraufhin eingeleiteten Verfahren wurden vom Gericht Arbeitskollegen und Bekannte des Betroffenen über seine Person und sein Verhalten befragt. Der Betroffene hatte davon keine Ahnung. Im Zuge des Verfahrens und der durchgeführten Ermittlungen kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass eine Betreuung für ihn nicht erforderlich war. Erst als der Betroffene danach Akteneinsicht in seine „Betreuungsakte“ bei Gericht beantragte, stellte er fest, dass offensichtlich Arbeitskollegen befragt wurden. Der Inhalt der Befragungen blieb ihm aber verborgen, da die Gerichtsakte dazu keine weiteren Informationen enthielt. In der Folge beantragte er dann noch, ihm den Inhalt der Befragungen zur Kenntnis zu geben, bekam hierauf aber nicht einmal eine Antwort.

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