Leben in einer vermüllten Wohnung ohne Strom – Betreuer kümmert sich nicht

Ein mitleiderregender Betreuungsfall ist unserer Stiftung zugetragen worden. Eine seit vielen Jahren an schweren Depressionen leidende, alleinstehende Frau lebte in ihrer Wohnung in katastrophalen Verhältnissen. Die Wohnung war vollkommen vermüllt, der Strom war abgestellt und damit die Wohnung eigentlich nicht bewohnbar. Ihr Zustand verschlechterte sich und sie kam längere Zeit in die Psychiatrie. Wohl wissend, dass die Betroffene nicht mehr in den alten Zustand ihrer Wohnung entlassen werden konnte, wurde seitens der Klinik eine Betreuung angeregt und ein Betreuer wurde bestellt. Die Betroffene wurde daraufhin sehr kurzfristig entlassen, die Familie wurde nicht informiert. Der Betreuer erklärte gegenüber der Klinik, dass die Betroffene in ihre Wohnung zurückkehren könne. Dies obwohl der Betreuer sich im Vorfeld nicht ein einziges Mal die Wohnung und die daraus resultierenden Lebensverhältnisse der Betroffenen persönlich angesehen hatte. Inzwischen lebt die Betroffene – wie zuvor – wieder völlig hilflos in den oben beschriebenen erbärmlichen Verhältnissen. Der Betreuer hat sie bis jetzt nicht persönlich aufgesucht sondern „verwaltet“ den „Fall“ von seinem Schreibtisch aus.
21.05.2019

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