Begründete Hoffnung einer Betreuten auf selbstbestimmtes Leben von Betreuerin zu Fall gebracht

Eine Betroffene, die seit Jahren unter Betreuung steht, möchte sich gegen die Verlängerung der Betreuung zur Wehr setzen und die Aufhebung derselben durchsetzen. Ihr gesundheitlicher Zustand hat sich erheblich gebessert, was auch durch ein von der Betroffenen eingeholtes Sachverständigengutachten eindeutig belegt wurde. Der Sachverständige kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Betreute in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, weiterhin den Sinn und die Tragweite einer gesetzlichen Betreuung zu erfassen, dass sie eine Betreuung aber nicht wünscht. Die Betreute wird von ihrer Familie in allen Belangen unterstützt und umsorgt.
Auch das Betreuungsgericht kam aufgrund des Gutachtens zu dem Schluss, dass die Betroffene ihre Angelegenheiten wieder vollständig selbst regeln könne und beabsichtigt daher, die Betreuung aufzuheben. Dies wurde der Betreuten vom Gericht vor mehr als einem halben Jahr so auch kommuniziert. Aufgehoben wurde die Betreuung trotzdem bis heute nicht, da die Betreuerin (eine Rechtsanwältin) sich dagegen ausgesprochen hat. Mit einer Stellungnahme an das Gericht, in der fadenscheinige vermögensrechtliche Aspekte vorgebracht und hauptsächlich die Angehörigen der Betroffenen diffamiert werden, hat die Betreuerin erreicht, dass der Vorgang bis jetzt wieder „zum Stillstand“ gebracht wurde und die Hoffnungen der Betroffenen auf ein selbstbestimmtes Leben bis auf Weiteres zum Erliegen kamen.

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