Angehörigenanwesenheit

Angehörige haben kein eigenes Recht auf Anwesenheit bei der persönlichen Anhörung des Betroffenen (OLG Hamm, FG Praxis 2009, Seite 217). Etwas anderes gilt nur, wenn sie den Antrag auf Beteiligung am Verfahren gestellt haben und der Richter sie am Verfahren beteiligen lässt.

 

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