Rentenvertrag Ende des Rentenvertrages

Immer wieder können wir nur davor warnen, dass Risiko eine Rentenimmobilienvertrages zu
unterschätzen. Wir weisen auf die großen Gefahren hin, die bei Rentenimmobilienverträgen während der Laufzeit entstehen können. Die Gefahren kommen aus dem Betreuungsrecht her. Die alten Menschen, die derartige Verträge abschließen müssen wissen, dass es einen Zeitpunkt in ihrem Leben gibt, bei dem sie nicht mehr allein entscheiden  können. Die Entscheidung haben dann manchmal die Bevollmächtigten oder Betreuer alter Menschen nur aus eigener Geldgier. Es gibt eine Vielzahl von Fällen, bei denen Betreuer oder Bevollmächtigte das Wohnrecht oder den Nießbrauch beenden ließen. Diese Fälle kommen auch sehr oft vor, wenn die Betreuung in Händen der Angehörigen ist oder die Vollmacht Angehörige haben, die schnell zu Geld kommen wollen. Ist der alte Mensch, für den das Recht eingeräumt war,
erstmal in einem Heim abgeschoben, dann gibt es oft nur ein Ziel, nämlich Verkauf. Im
Betreuungsrecht muss dies vom Gericht genehmigt werden. Im Bereich der
Vorsorgevollmacht nicht und lassen Sie sich bitte unbedingt vorher beraten – bevor Sie einen
Leibrentenvertrag abschließen. Es sollte ein Experte entsprechende Klauseln in der
Vorsorgevollmacht aufnehmen, die auch die Endzeit des Vertrages betreffen.

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