Gutachten

Man sollte verlangen, dass nicht immer der gleiche Gutachter genommen wird. Die Gerichte
in Deutschland sollten gezwungen werden, Gutachten Datenbanken zu erstellen. Die
Gutachter sollten nach einem Zufallsprinzip aus der Datenbank genommen werden. Bei
manchen Gerichten werden immer die gleichen Gutachter genommen, so dass die Richter gar
nicht in der Lage sind, sind sich mit anderen Gutachten oder Gutachten auseinander zu setzen.
Man sollte bei Erbschleicherprozessen verlangen, dass zwei Gutachter genommen werden.
Man sollte auch verlangen, dass es im Erbscheinverfahren eine Pflicht der Richter ist, die
angebotenen Zeugen für die Frage den Testierfähigkeit zu laden und anzuhören. In München
wurde ein Fall entschieden (Amtsgericht), bei dem eine größere Anzahl von Zeugen zum
Beweis, dass das Testament eine jugoslawischen Putzfrau die überraschend eine Erbschaft
von 15 Millionen bekam, die sieben Jahre lang der Pflegeperson des älteren Herrn
versprochen wurde, ohne dass irgendein zeuge den der geschädigte Erbe angeboten hatte
gehört wurde, obwohl große Bedenken gegen das vorgelegte Testament der Putzfrau und des
Steuerberaters bestanden haben, hat das Gericht ohne Zeugen Anhörung der Putzfrau und dem
Steuerberater, die 15 Millionen Euro Erbschaft zuerkannt.

 

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