Eigentumsvernichtung

Die große Anzahl von Fällen, die mir im Betreuungsrecht im Bereich Eigentumsvernichtung
bekannt geworden sind, zeigen eine erschreckende Situation auf. Ältere Menschen werden
durch Betreuer von ihren bewohnten Wohnungen umgesiedelt in Altenheime. Für den Inhalt
der Wohnung ist der Betreuer, nach der derzeitigen Gesetzeslage, verantwortlich. Oftmals
verschwinden auf eigenartige Weise alle Gegenstände in der Wohnung, wie alte Bilder,
Familienalben, Urkunden, Stammbaum, Porzellanfiguren, Schmuck usw. Angehörige
erfahren oftmals von der Räumung nichts. Es gibt auch keine Anbietungspflicht gegenüber
Angehörigen oder eine Pflicht, dass Angehörige die Wohnung nochmal vor der Ausräumung
besichtigen können. Wir erleben immer wieder die gleichen Schreiben, dass Angehörige
völlig entsetzt sind, dass nach Räumung der Wohnung nichts mehr vorhanden ist.
Schadensersatzansprüche gegen den Betreuer sind quasi unmöglich, weil die Angehörigen ja
nicht wissen, was genau in der Wohnung war und wie der Wert der Gegenstände ist. Ein ganz
krasser Fall ist uns gerade bekannt geworden, bei dem der Betreuer wusste, dass gegen ihn,
wegen den verschwundenen Gegenständen, eine Klage auf Schadensersatz eingereicht wird.
Er riet der Tochter der älteren Dame auf die Erbschaft zu verzichten, um Ansprüche zu
verhindern.
Nach unserer Praxiserfahrung ist es sehr schwierig, derartige Rechtsstreitigkeiten zu führen.
Man kann nur den Angehörigen empfehlen, rechtzeitig den Inhalt der Wohnung und die
Wertgegenstände zu dokumentieren und Bilder und Filme aufzunehmen.

 

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