Der Betreuer erteilt zum Immobilienkauf Genehmigung nicht, obwohl er Genehmigung vom Gericht hat. Ist dies rechtens?

Dies ist rechtens. Der Betreuer ist nicht verpflichtet, von der
Genehmigung, die er vom Betreuungsgericht erhalten hat, Gebrauch zu machen. Er
entscheidet nach dem Wohl des Betreuten. Kommt er zu der Überzeugung, dass es für den
Betreuten doch besser ist, die Immobilie nicht zu verkaufen, weil beispielsweise sehr unter
dem Verkauf leidet und er auch ohne Verkauf die Betreuung schaffen würde, muss er nicht
verkaufen (so BGH Z Band 15 Seite 97).

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