Betreuungsfälle- Dekubitus: Besuchsverbot-Dekubitus

Ständig erreichen uns ganz schlimme Dekubitus-Fälle. Dekubitus-Fälle sind Fälle, bei denen durch
falsche Lagerung oder durch falsche Behandlung der Unterkörper des Betreuten anfängt, sich zu
entzünden. Dies kann sogar so schlimm werden, dass beispielsweise wegen Dekubitus ein Fuß
abgenommen werden muss, der schwerstens beschädigt wurde. Es sind Druckstellen, die sich am
Körper durch das zu lange Liegen zu Wunden entwickeln. Wenn diese nicht rechtszeitig erkannt oder
behandelt werden, können schwere Entwicklungen auftreten. Es empfiehlt sich für Angehörige auch
die Betreuten öfters mal nach Dekubitus zu sehen, bzw. nach derartigen Druckstellen zu befragen. In
vielen Fällen, die uns bekannt wurden, kam es zu so erheblichen Beschädigungen des Gewebes durch
die Entzündung, dass monatelange Krankenhausaufenthalte notwendig waren oder sogar der Tod
eingetreten ist. Diese nicht ordnungsgemäße Behandlung ist ein Verstoß gegen den
Behandlungsvertrag oder gegen den Vertrag des Alten- oder Pflegeheims, in dem der alte Mensch
aufgenommen wurde.

 

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