Betreuungsbeschluss – Typische Fehler

Oftmals sind Betreuungsbeschlüsse fehlerhaft ergangen, weil Seitens des Gerichts nicht nach
den Grundlagen der Voraussetzung für einen Betreuungsbeschluss vorgegangen wurde. Bei
allen Betreuungsbeschlüssen muss das Gericht folgendes prüfen:

1. Für welchen Bereich des Lebens des Betreuten ist überhaupt eine Betreuung nötig?
Hier muss genau unterschieden werden, zwischen den einzelnen Bereichen. Hat der Betreute
beispielsweise keine Krankheitseinsicht, müsste im Bereich Vermögen, genauso wenig eine
Betreuung angeordnet werden, wie im Bereich Post und Telefon. Des Weiteren ist natürlich
als besonders wichtiger Punkt auch zu prüfen, ob die Betreuung überhaupt notwendig ist oder
ob nicht aus dem Umkreis des Betreuten in dem Bereich, in dem Betreuung angeordnet
werden soll, eine Hilfe möglich wäre, wodurch die Betreuungsbedürftigkeit entfällt. Oftmals
sieht man, dass Beschlüsse für alle Angelegenheiten angeordnet werden, ohne dass Seitens
des Gerichts diese einzelnen Tatbestände geprüft werden. Experte im Betreuungsrecht können
hierauf die Beschwerde gegen den Betreuungsbeschluss stützen. Letztendlich muss auch dann
Seitens des Gerichts, das sich mit der Beschwerde befasst, geprüft werden, ob das Gericht
auch für die verschiedenen Aufgabenkreise in dem Beschluss eine Wertung und Begründung
vorgenommen hat oder ob das Gericht die Überprüfung völlig übersah. Hierzu auch
Entscheidung des BGH vom 13.05.2020 XII ZB 61/20.

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