Betreute – Eigentum der Betreuer

Ein unglaublicher Fall hat uns erreicht. Eine ältere Dame lebte im Altenheim mit ihrem Mann
zusammen. Als sie unter Betreuung gestellt wurde, erklärte der Betreuer von einem
Betreuungsverein gegenüber der Tochter: „Ihre Mutter gehört Ihnen nicht mehr.“
Wollte er wohl zum Ausdruck bringen, dass sie ihm jetzt gehört?
Der Betreuer unterhielt keinerlei Kontakt zu den Töchtern der alten Dame.
Beschwerden gegen den Betreuer wurden vom zuständigen Amtsgericht immer wieder
abgewiesen. Ohne wirtschaftliche Notwendigkeit wurde, wie so oft in solchen Fällen, das
Anwesen verkauft.
Angebote der Töchter, die das Elternhaus kaufen wollten, wurden ignoriert. Warum wohl,
wenn sie den gleichen Preis zahlen wollten, der bei einem freihändigen Verkauf erzielt
werden kann?
Als die Tochter sich über die Dehydrierung der Mutter beschwerten und sie deswegen in ein
Krankenhaus eingeliefert wurde, erhielten sie als Dank für ihre Beschwerde letztendlich
Besuchsverbot bei der Mutter, weil sie angeblich ihrer Mutter ein Stück Schokolade im
Liegen in den Mund geschoben haben soll, was nach Aussage der Töchter nicht wahr war.
Sie durften im Heim die Mutter nicht mehr besuchen. Die Mutter wurde aus dem Haus im
Rollstuhl zu den auf der Straße wartenden Kindern geschoben, damit der Kontakt noch
bestehen bleiben konnte. Nach außen wurde immer deutlicher, dass eine ganz enge
Abstimmung zwischen Betreuer und Heimleitung vorlag – was ebenfalls nicht selten ist. Man
könnte sogar daran denken, dass das Heim so gute Kontakte zum Gericht hatte, dass immer
der gleiche Betreuer ausgesucht wird – was auch uns gegenüber immer wieder geschildert
wird.
Entgegen den Aussagen der Mutter behauptet nunmehr die zuständige Betreuungsstelle, dass
die Mutter keine Besuche der Tochter mehr haben will. Zwischenzeitlich wurde sogar
behauptet, dass der Vater, der mit der Mutter zusammenlebte, keinen Besuch mehr haben will.
Kontrollieren ließ sich dies nicht, weil ja der Besuch nicht erlaubt war.
Ein paar Monate später machte die Tochter nochmal den Versuch, die Mutter im Altenheim
zu besuchen, dabei stellte sie fest, ohne dass sie oder ihre Schwester informiert wurde, der
Vater verstorben war. Es wurde ohne Rücksprache mit der Familie eine Einäscherung
angeordnet. Die Töchter schreiben jede nur mögliche Stelle an, um den Betreuer loszuwerden.
Es gelingt ihnen nicht. Die angeschriebenen Stellen beriefen sich entweder auf Datenschutz
oder auf die Zuständigkeit des Gerichts. Das Gericht sah keine Veranlassung, dem Antrag der
anderen Tochter stattzugeben, einen neuen Betreuer auszuwählen. An diesem Fall sieht man
auch die Hilflosigkeit alter Menschen, wenn sie in Heime eingeliefert werden, dass sie oft der
Willkür des Heimes aber auch der Willkür der Betreuer ausgesetzt werden könnten und die
Möglichkeit besteht, dass die Familie total isoliert wird. Man kann es auch nennen: eine
eklatante Verletzung von Menschenrechten, die hier vorlag.

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