Angehörige – Kontakt zum Betreuer

Angehörige haben die Möglichkeit, direkt mit dem Betreuer Kontakt aufzunehmen, um Informationen zu erhalten oder den weiteren Betreuungsverlauf gemeinsam zu besprechen. Verpflichtet sind die Betreuer dazu nicht. Es ist auch möglich, dass die Kommunikation mit den Angehörigen vom Betreuer abgelehnt wird.
Es besteht die Möglichkeit, mit dem Betreuungsgericht Kontakt aufzunehmen und zu beantragen, Akteneinsicht in die gerichtliche Betreuungsakte zu nehmen. Je nach Einzelfall kann dies durch das Gericht auch abgelehnt werden, vgl. unsere Artikel unter der Rubrik „Beteiligte am Betreuungsverfahren“ https://www.betreuungsrecht.de/category/beteiligte-am-betreuungsverfahren/, aus denen Sie weitere wichtige Informationen entnehmen können.

 

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